Beitrag 05/20 - Bettwäsche ist nicht gleich Bettwäsche

Mitte Oktober traf sich das Herzklopfen-Team zur jährlichen Schulung. Hier kommt alles auf den Tisch, was mit der Aktion in Verbindung steht und was die Teilnehmenden an Energiezufuhr brauchen, um den vielen Input verarbeiten zu können!

Die Aktion Herzklopfen folgt bereits im 20. Jahr den Phasen: Wunschphase und Wunschpatinnen- und -patensuche.

Für die Wunschphase sind Wunschzettel vorbereitet. Es gibt einen, den die Eltern wieder mitnehmen und auch als Abholschein verwenden, und einer bleibt beim AliBaba-Team. Diese Zettel werden tatsächlich mit Blaupausen ausgefüllt – so dass sich hier schon mal keine Übertragungsfehler einschleichen können.

Denn um die Wünsche anonymisiert zu den Wunschengeln zu bringen und von dort zu den Paten und als Geschenke wieder retour – bekommt jeder Wunsch eine Nummer zugeteilt.

Wie kommen wir aber jetzt bis dahin und zur Bettwäsche? Wenn die Eltern, die ihren Bedarf nachweisen, einen Wunsch für das Kind bis 14 Jahre äußern, darf dieser Wunsch bis zu 25 Euro betragen. Vor einigen Jahren waren es 20 Euro. Die Steigerung ist die Antwort auf die allgemeine Teuerung.

Birgit Baltruschat nennt ein Beispiel, wo Bettwäsche nicht gleich Bettwäsche ist: Wünscht sich jetzt ein Kind Bettwäsche eines Fußballclubs, dann ist diese nicht für den Betrag zu haben und wird nicht notiert. Kirsten Fuhr ergänzt: „Wir sprechen mit den Eltern und erklären ihnen, dass der Wunsch im festgelegten Preisrahmen sein soll. Es gibt zwar auch Patinnen und Paten, die mehr bezahlen würden, das ist aber gar nicht gewünscht aus mehreren Gründen. Wir sprechen mit den Eltern und lenken den Wunsch um, so dass es dann auch eine Bettwäsche mit Fußballmotiv allgemein sein kann oder eben ein anderer Herzenswunsch des Kindes.“ Die Gründe für den Preisrahmen sind: Wenn Eltern für mehrere Kinder Wünsche notieren und ein Kind etwas sehr Teures bekommt, während sich die anderen Geschenke im Maß halten, dann kommt ein Gefühl von Ungleichheit auf und eine Erwartungshaltung könnte begünstigt werden, an deren Ende Enttäuschung lauert. Das ist nicht wünschenswert. Ebenso kommt es sogar vor, berichtet das Team, dass Kinder mit ihren Eltern einen Wunsch erfüllen möchten und dafür auf ein eigenes Geschenk verzichten. Wenn sie dann einen notierten Wunsch, den sie gerne erfüllen würden, aufgrund der Preishürde nicht erfüllen können, wäre auf beiden Seiten Frustration zu erwarten. Das ist auch nicht gewünscht.

AliBaba-Team: „Wir nehmen auch keine Gutschein-Wünsche für Online-Shops zum Beispiel entgegen, da wir hier nicht prüfen können, wer ihn letztlich einlöst.“ In den letzten Jahren ist auch Bekleidung wie Winterschuhe oder Winterjacken ausgenommen worden. Da diese oft nicht neu dafür zu haben sind. Bei Schals und Mützen (ohne Markenbezug) sieht es schon wieder anders aus. Wenn solche Dinge auf den Wunschzetteln stehen, verdeutlicht dies, dass es bisweilen sogar am Nötigsten mangelt.

Es gibt auch überraschende Wünsche: elektrische Zahnbürsten. Doch dazu in einem folgenden Beitrag mehr.

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