Dank an die, die sich verantwortungsvoll verhalten und Appell: vermeiden Sie Sozialkontakte soweit möglich

Elternbrief Nr. 3 vom 22.03.2020


Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

WICHTIGER APPELL an alle Eltern,die aufgrund der Neuregelung einen Betreuungsanspruch haben


Um für das Gemeinwesen den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tä-tig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll - entsprechend der Empfehlung des RKI - orga-nisiert werden kann.


Diese Neuregelung gilt ab dem 23.03.2020 und bezieht sich sowohl auf die Betreu-ung in Kindertageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege.

Wir appellieren gleichwohl an alle Eltern:
Aus Infektionsschutzgründen sollte die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll - nach den Empfehlungen des RKI - organisieren können.

Tragen Sie zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus bei, indem Sie die Kinderzahl in den Betreuungsgruppen nicht größer machen als unbedingt erfor-derlich. Beachten Sie auch das mit jedem zusätzlichen Kontakt außerhalb der Fami-lie steigende Infektionsrisiko für Ihr Kind und Ihre Familie.


Bitte denken Sie auch an die Gesundheit und das Wohl der Betreuerinnen und Betreuer in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.


Die gesamte Bevölkerung ist aufgefordert, Sozialkontakte soweit wie möglich zu vermeiden.

Bitte wirken Sie hieran mit.


Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dank und Information an die Beschäftigten

An
die Leitungen,
die Beschäftigten und
die Träger von Kindertageseinrichtungen
und die Kindertagespflegepersonen
in Nordrhein-Westfalen

Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

22.03.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


die außergewöhnliche Lage, die wir derzeit erleben, fordert uns alle. In besonderem Maße gefordert sind insbesondere diejenigen, die dafür Sorge tragen, dass die kritische Infrastruktur aufrechterhalten werden kann. Zu diesen Personen zählen auch Sie, denn Sie stellen mit Ihrer wertvollen Arbeit sicher, dass Kinder von Personen, die in anderen systemrelevanten Bereichen unabkömmlich sind, gut und liebevoll betreut werden.


Durch Ihr außerordentliches Engagement ist es bislang gelungen, die Einschränkungen bei der Kindertagesbetreuung erfolgreich und mit der gebotenen Rücksichtnahme auf Kinder und Eltern um-zusetzen. Hierfür möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken. Seien Sie gewiss, dass wir uns der großen Herausforderun-gen, denen Sie in der momentanen Situation in Ihrer täglichen Arbeit begegnen, bewusst sind.


Wir wollen dafür Sorge tragen, dass wir Sie in Ihrer Arbeit, die der-zeit unter schwierigsten Rahmenbedingungen stattfindet, auch weiterhin gut unterstützen.


Wir haben deshalb in der vergangenen Woche gemeinsam mit den Kommunen entschieden, dass die Finanzierung der Kinderta-gesbetreuungsangebote durch Land und Kommunen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme weiter vollständig sichergestellt ist. Uns ist wichtig, dass Sie sich keine Sorge um Ihren Arbeitsplatz und Ihre Vergütung machen müssen, denn Sie leisten in diesen schwierigen Zeiten einen unverzichtbaren Beitrag.


Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung am vergangenen Freitag entschieden, dass ab dem 23.03.2020 jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen indi-viduellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat.


Diese Entscheidung haben wir uns nicht leichtgemacht. Es galt abzuwägen, dass zunehmend Hilferufe, insbesondere aus dem Gesundheits- und Pflege-, aber auch aus anderen Bereichen, an uns herangetragen wurden. Vor Ort wird dringend Personal benö-tigt, um die notwendigen Dienste aufrechterhalten zu können. Gleichzeitig gilt natürlich weiterhin, alles zu tun, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.


Wir appellieren deshalb heute mit einem gesonderten Elternbrief auch noch einmal an alle Eltern, aus Infektionsschutzgründen die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
An die Arbeitgeber appelliere ich zudem sehr genau und kritisch zu prüfen, ob Eltern derzeit für die Arbeit vor Ort wirklich unabkömmlich sind oder ob andere Lösungen ermöglicht werden können.


Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung und bitten Sie weiterhin um Ihre Unterstützung und Mitarbeit.

Mit herzlichen Grüßen
Dr. Joachim Stamp

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