Information für Eltern vom 22. Mai

Presseinformation - 399/05/2020

Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb

Minister Stamp: Ab 8. Juni können alle Kinder in reduziertem Umfang zur Kindertagesbetreuung gehen
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Nordrhein-Westfalen setzt sein klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konsequent fort. Ab dem 28. Mai 2020 erfolgt wie geplant die Öffnung der Kindertageseinrichtungen für alle Vorschulkinder. Am 8. Juni geht Nordrhein-Westfalen den nächsten Schritt seines Öffnungsplans und wechselt von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Alle Kinder können dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen.


Familienminister Joachim Stamp: „Ich weiß, dass viele Familien in den letzten Wochen an die Grenze ihrer Belastbarkeit gekommen sind und vielen Kindern ohne frühkindliche Bildung täglich Chancen genommen werden. Es war mein fester Vorsatz, allen Kindern schnellstmöglich wieder ein Betreuungsangebot zu ermöglichen, sofern das verantwortbar ist. Daher bin ich sehr froh, dass wir angesichts des rückläufigen Infektionsgeschehens den nächsten Schritt unseres Öffnungsplans von der erweiterten Notbetreuung zu einem eingeschränkten Regelbetrieb gehen können.“


Für den Fall sinkender Infektionszahlen hat das nordrhein-westfälische Familienministerium frühzeitig konzeptionelle Vorschläge unter interdisziplinärer wissenschaftlicher Begleitung aus Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet, wie Kita und Kindertagespflege in Zeiten von Corona einen Betrieb mit steigender Anzahl von Kindern ermöglichen können. Der eingeschränkte Regelbetrieb erfolgt im Rahmen des Infektionsschutzes. Zudem gibt das Land den Trägern Zeit, um die notwendige Umstellung sorgfältig vorbereiten zu können. Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni ist wie alle Schritte des Öffnungskonzepts eng mit den Kommunen und allen anderen Trägern abgestimmt.


Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni:

  • Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
  • die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
  • alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsum-fang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
  • Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
  • Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
  • Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.
  • Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni gilt auch für Kinder, deren Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten.

Familienminister Stamp: „Ich appelliere an die Solidarität aller Eltern. Der Übergang in diese neue Phase des eingeschränkten Regelbetriebs wird eine große Herausforderung. Nicht alles wird reibungslos verlaufen. Die Bereitschaft zu Zugeständnissen ist von allen Seiten notwendig.“


Die Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt mit quantitativen wie qualitativen Beschränkungen. Standards des Kinderbildungsgesetzes können noch nicht wieder erreicht und der Fachkraftschlüssel noch nicht erfüllt werden. Das nordrhein-westfälische Familienministerium hat aber klare Standards für den eingeschränkten Regelbetrieb definiert:

Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte;

  • in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt;
  • die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt;
  • alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein, die Hygienekonzepte eingehalten werden.


Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen. Da aber in diesem Bereich nicht alle Kräfte zur Verfügung stehen, kann es zu reduzierten Betreuungsumfängen kommen.

Das Familienministerium begleitet den Schritt von der erweiterten Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb mit einem wissenschaftlichen Monitoring in einer Modellkommune. Dabei werden regelmäßig wöchentlich mehrere tausend Kinder und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen getestet, das Infektionsgeschehen genau beobachtet und ausgewertet.

In einem weiteren wissenschaftlichen Monitoring werden die Schutzmaßnahmen arbeitsmedizinisch untersucht und dabei geprüft, in wieweit die Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Kinder greifen.

Familienminister Stamp: „Die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir fest im Blick. Das ist mir sehr wichtig. Darum haben wir nicht nur einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur Vorbereitung gewählt, sondern werden die Arbeit der Kitas vor Ort konkret unterstützen.“


Dazu zählt:

  • Lieferung von 2 Millionen FFP-2 Masken und 3 Millionen OP-Masken an die Jugendämter als Starthilfe im Rahmen der Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • finanzieller Zuschuss an die Träger zum Ausgleich der außerge-wöhnlichen zusätzlichen Belastungen, die durch die Arbeits-schutzmaßnahmen entstehen,
  • telefonische Beratungsstelle für alle Kita-Leitungen, um Fragen zu Hygiene und Arbeitsschutz fachkompetent zu beantworten. Diese Beratung wird bereits ab dem 26. Mai 2020 zur Verfügung stehen.
  • Personalgewinnungsprogramm, mit dem Hilfskräfte für die Kitas gewonnen werden sollen, die die pädagogischen Fachkräfte vor Ort entlasten (z.B. Händewaschen, Schuhe an- und ausziehen usw.).


Familienminister Stamp: „Der Schritt, den wir jetzt gehen, ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Wir gehen ihn planvoll, verantwor-tungsbewusst und unter wissenschaftlicher Begleitung.“

Die Phase des eingeschränkten Regelbetriebs ist zunächst bis zum 31. August 2020 vorgesehen. Auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird Mitte August über die nächsten Schritte entschieden.

 


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Telefon 0211 837-2417.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung www.land.nrw

Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen



Öffnung der Kindertagesbetreuung


Ab dem 8. Juni 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen.

Alle Kinder haben dann wieder grundsätzlich einen – allerdings durch die Maßgaben des Infektionsschutzes eingeschränkten – Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung.


Rechtsgrundlage dieses Öffnungsschrittes bleibt weiterhin der Infektionsschutz. Daher handelt es sich um ein sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht eingeschränktes Angebot.


Auf dieser neuen Stufe ist eine Bevorzugung einzelner Personengruppen nicht mehr vorgesehen. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Pandemie soll die Betreuung unter Maßgaben des Infektionsschutzes grundsätzlich in eingeschränktem Umfang angeboten werden.

In Orientierung an den jeweiligen Betreuungsverträgen und in Anlehnung an das KiBiz sind dies in Kindertageseinrichtungen in Bezug auf den zeitlichen Betreuungsumfang

  • 15 statt 25 Stunden,
  • 25 statt 35 Stunden und
  • 35 statt 45 Stunden wöchentlich.

Die jeweilige Ausgestaltung obliegt den Einrichtungen. Aspekte des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind in Abstimmung mit dem Jugendamt zu berücksichtigen.

Die maximalen Größen der einzelnen Gruppensettings entsprechen den jeweiligen maximalen Gruppengrößen nach der Anlage zu § 19 KiBiz. Eine Überbelegung ist nur entsprechend den Vorgaben des KiBiz möglich. Neue Überbelegungen sollten möglichst vermieden werden.


Soweit eingeschränkte Personalressourcen dies erfordern, können in den Kindertageseinrichtungen nach Abstimmung mit dem jeweiligen Jugendamt auch geringere Betreuungsumfänge angeboten werden. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind in Abstimmung mit dem Landesjugendamt unter Einbeziehung des Jugendamtes auch höhere Betreuungsumfänge möglich.


In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge, soweit die besonderen Rahmenbedingungen in personeller und räumlicher Hinsicht vor Ort dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation ausgeschlossen werden kann. Soweit es die Gesamtsituation vor Ort erfordert, kann in Abstimmung mit der Fachberatungsstelle eine anteilige Reduzierung der Betreuungsumfänge erfolgen. Entscheidend ist, dass allen Kindern eine Betreuung ggf. auch in einem eingeschränkten Umfang ermöglicht wird.


Es dürfen allerdings keine Kinder betreut werden, die Krankheitssymptome aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. Zudem dürfen sie nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen. Auch dabei sind Art und Ausprägung der Krankheitssymptome unerheblich.


Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen

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